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OVG Sachsen, 06.02.2024 - 3 E 2/24 |
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Sachsen
VwGO § 162 Abs. 2 Satz 2
Hinzuziehung des Bevollmächtigten im Vorverfahren
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 20.12.2023 - 1 K 1138/17
- OVG Sachsen, 06.02.2024 - 3 E 2/24
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Sachsen, 04.12.2008 - 2 E 108/08
Vorverfahren; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten; Senat; …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2024 - 3 E 2/24
Der Senat entscheidet über die Beschwerde in der Besetzung mit drei Richtern (§ 9 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 VwGO), da es sich nicht um eine allein durch den Berichterstatter zu treffende Entscheidung über Kosten (§ 87a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 VwGO), sondern eine Entscheidung zum Umfang der vom Pflichtigen zu erstattenden Kosten, mithin eine Kostenfestsetzungsentscheidung handelt, die wegen § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO ausnahmsweise vom Gericht zu treffen ist (SächsOVG, Beschl. v. 4. Dezember - 2 E 108/08 -, juris Rn. 2).